Bier und Straßenverkehr


Dieses Thema ist sicherlich ein heißes Eisen. Um es vorab ganz klar zu sagen: Ein durch die Aufnahme von Alkohol in seiner Fahrtüchtigkeit eingeschränkter Mensch gehört nicht ans Steuer eines Fahrzeugs. Was wir an dieser Stelle vermitteln wollen, ist lediglich ein Gefühl für den Umgang mit dem Alkohol. Deshalb sind die folgenden Ausführungen auch nur als Anhaltspunkte zu verstehen, nicht aber als Regeln, die in jedem Fall uneingeschränkt gelten. Für ihre Richtigkeit im Einzelfall übernehmen wir keine Gewähr.

Als Faustformel kann Folgendes gelten:


Blutalkoholkonzentration in Promille = getrunkene Masse Alkohol in Gramm : (Körpergewicht in kg * Faktor)

Der Faktor in dieser Formel beträgt für Damen und für übergewichtige Herren 0,6. Für Herren mittlerer Konstitution beträgt er 0,7 und für schlanke Herren 0,8. Dazu ein Beispiel: Fürsten Pils hat einen Alkoholgehalt von 5 Volumen-%, ein Liter Fürsten-Pils enthält also 50 ml Alkohol. Alkohol hat eine Dichte von 0,8 g/ml, so dass ein Liter Fürsten Pils 40 g Alkohol enthält. Bei einem Herren mit mittlerer Konstitution und 80 kg Körpergewicht ergibt sich nach der Formel eine Blutalkoholkonzentration von:

40 Gramm Alkohol : (80 kg Körpergewicht *0,7) = 40 : 56 = 0,72 Promille

Die menschliche Leber kann den Blutalkoholgehalt um ca. 0,1 Promille pro Stunde abbauen. Im geschilderten Fall vergehen also ab Trinkbeginn 2-3 h bis zur Unterschreitung der 0,5 Promille-Grenze und etwa 7 h bis zur völligen Nüchternheit. Ob man sich in der Zwischenzeit mit 0,2 oder 0,3 Promille ins Auto setzt, muss jedem selbst überlassen bleiben.

Trinkt man Bier zu einer Mahlzeit, so wird der Blutalkoholgehalt den maximal möglichen Wert in der Regel nicht erreichen, da die Mahlzeit die Verweilzeit des Alkohols im Magen verlängert.

Vorsicht ist in jedem Falle geboten, wenn man sich am Morgen und im Extremfall auch am Abend nach einem langen und feuchten Fest ans Steuer setzt. Angenommen, unser Herr mittlerer Konstitution beginnt um 20 Uhr Alkohol zu trinken und trinkt z.B. 3,0 Liter Fürsten Pils. Nach obiger Faustformel nimmt er insgesamt 2,16 Promille auf und erreicht daher erst etwa 22 h Stunden später wieder einen Blutalkohol von 0,0 Promille. Am nächsten Morgen um 8 Uhr, also nach 12 Stunden, wäre der Blutalkoholspiegel aber immer noch bei 1,0 Promille – Fahruntüchtigkeit.

Bei alledem sollte man aber den gesunden Menschenverstand nicht vergessen: Man setzt sich vernünftigerweise auch nicht übernächtigt oder krank ans Steuer.